Allgemeinen Geschäftsbedingungen


Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten und treten in Kraft am 01.01.2025.

A. Eingansbestimmungen

1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) der Firma ALUTEC KK s.r.o. mit Sitz in Zálužská 120, 250 88  Čelákovice - Záluží, Identifikationsnummer: 01567942, eingetragen im Handelsregister des Stadtgerichts in Prag, Abschnitt C, Einlage 258187, regeln das Rechtsverhältnis zwischen der Firma ALUTEC KK s.r.o. als Verkäufer (im Folgenden „AKK“) und dem Geschäftspartner (im Folgenden „Kunde“). Bestandteil der AGB sind auch die Reklamationsbedingungen.

2. AKK ist:

  • Betreiber eines spezialisierten Großhandels,
  • Auftragnehmer für Arbeiten, d. h. Herstellung, Montage, Wartung, Reparatur oder Umbau von Anlagen oder Teilen davon,
  • Anbieter bestimmter Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Geschäftsgegenstand von AKK.

3. Der Kunde ist eine juristische oder unternehmerisch tätige natürliche Person, die Produkte, Werke oder Dienstleistungen von AKK erwirbt.

4. ausgelassen

5. Die AGB sind jedem bestätigten Auftrag/Vertrag beigefügt.

6. Die AGB haben allgemeine Gültigkeit, die ausschließlich in schriftlicher Form zwischen AKK und dem Kunden ausgeschlossen, eingeschränkt oder geändert werden können, wobei dies von beiden Seiten für den Geschäftsfall, für den die oben genannten Änderungen vereinbart wurden, bestätigt werden muss.

7. Wenn zwischen den Parteien ein Rahmenvertrag geschlossen wurde und die AGB Bestandteil dieses Vertrags waren, gelten die AGB für weitere Geschäftsvorfälle, sofern in einem weiteren Rahmenvertrag nichts anderes vereinbart wurde.

8. Der Wortlaut der AGB kann von AKK ergänzt oder geändert werden. Diese Bestimmung berührt jedoch nicht die Rechte und Pflichten, die während der Gültigkeitsdauer der vorherigen Fassung der AGB entstanden sind.

9. Alle Beziehungen zwischen AKK und dem Kunden, die nicht durch diese AGB geregelt sind, unterliegen den einschlägigen Bestimmungen des Gesetzes Nr. 89/2012 Slg., Bürgerliches Gesetzbuch (im Folgenden „Bürgerliches Gesetzbuch“ genannt) und anderen geltenden Rechtsvorschriften der Tschechischen Republik.


B. Angebote von AKK und Abschluss eines Vertragsverhältnisses

1. Die Angebote von AKK sind eine Antwort auf die Anfrage des Kunden.

2. Die Angebote von AKK enthalten die Bezeichnung und Preisangaben der angeforderten Lieferung von Waren/Arbeiten/Dienstleistungen und gegebenenfalls die Art und den Termin der Lieferung der Waren/Arbeiten/Dienstleistungen. Je nach den besonderen Anforderungen in der Anfrage des Kunden können sie auch weitere angeforderte Angaben enthalten. Auf der Grundlage dieses Angebots kann der Kunde eine Bestellung aufgeben.

3. Der Vertragsabschluss zwischen AKK und dem Kunden erfolgt zum Zeitpunkt:

  • wenn AKK die Bestellung des Kunden vorbehaltlos bestätigt. Jegliche Änderungen oder Vorbehalte stellen einen neuen Vertragsvorschlag dar, und der Vertrag kommt erst dann zustande, wenn beide Seiten zustimmen.
  • Unterzeichnung eines schriftlichen Kaufvertrags oder eines schriftlichen Werkvertrags oder eines Rahmenvertrags.

4. Der schriftliche Vertrag wird auf Seiten der AKK vom Geschäftsführer oder Prokuristen unterzeichnet. Eine andere Person kann den Vertrag nur auf der Grundlage einer schriftlichen Vollmacht des Geschäftsführers oder Prokuristen unterzeichnen.

5. In Bezug auf die Person, die den Vertrag auf Seiten des Kunden unterzeichnet, geht AKK in gutem Glauben davon aus, dass es sich um eine Person handelt, die zur Unterzeichnung eines solchen Dokuments berechtigt ist.

6. Die Auftragsbestätigung erfolgt durch AKK stets schriftlich, wobei eine Bestätigung per E-Mail zulässig ist. Eine andere Form der Auftragsbestätigung ist ungültig. Die Auftragsbestätigung darf von einem/mehreren bevollmächtigten Mitarbeiter(n) von AKK unterzeichnet werden.


C. Art und Weise der Bestellung

1. Die Bestellung ist eine einseitige verbindliche Handlung des Kunden, die ein Vertragsangebot darstellt und an AKK gerichtet ist.

2. Der Kunde kann seine Bestellung per Post an die Adresse des Firmensitzes, per Fax an die Nummer +420 326 996 111, per E-Mail an die Adresse aluteckk@aluteckk.cz oder an die E-Mail-Adressen der zuständigen Mitarbeiter von AKK senden.

3. Der Kunde ist verpflichtet, in der Bestellung folgende Angaben zu machen:

  • die Nummer des Angebots, nach dem er bestellt. Wenn er ohne vorheriges Angebot bestellt, gibt er die Bestellnummer gemäß dem Katalog des Verkäufers und die Menge der Ware an, bei maßgeschneiderten Profilen gibt er deren Länge und Anzahl an.
  • Firmenname oder Vor- und Nachname des Kunden, Sitz/Wohnort, Identifikationsnummer, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, Kontaktdaten (Telefon, Fax, E-Mail-Adresse). Bei der ersten Bestellung legt der Käufer einen Auszug aus dem Handelsregister/eine Kopie der Gewerbeberechtigung und eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer vor.
  • Lieferort der Ware – genaue Adresse
  • Kontaktperson, die befugt ist, im Namen des Kunden über die Bestellung zu verhandeln

4. Alle Änderungen gegenüber den Angaben in der Bestellung sind vom Kunden unverzüglich schriftlich an AKK zu melden und stellen einen neuen Vertragsvorschlag dar, dem AKK zustimmen muss. AKK haftet nicht für Schäden, die durch verspätete oder fehlerhafte Lieferung der Ware entstehen, wenn diese durch eine Verletzung der Verpflichtungen des Kunden gemäß diesem Artikel verursacht wurden.

D. Liefergegenstand

1. Gegenstand der Lieferung ist die Ware, das Werk oder die Dienstleistung, die zwischen AKK und dem Kunden auf eine der in Abschnitt B, Punkt 3 dieser AGB beschriebenen Weisen vereinbart wurde.

2. Die von AKK gelieferten Waren entsprechen den mit dem Kunden vereinbarten technischen Parametern. Diese entsprechen dem Gesetz Nr. 22/97 Sb. über technische Anforderungen in der aktuell gültigen und wirksamen Fassung.

3. Je nach Art der Lieferung können neben der Ware/dem Werk/der Dienstleistung auch entsprechende Dokumente Teil der Lieferung sein, die nicht in tschechischer Sprache vorliegen müssen. Bei diesen Dokumenten handelt es sich um: Katalogblatt, Zertifikat, Konformitätserklärung, Servicebericht, Lieferschein oder ein anderes Dokument.

4. Teil der Lieferung ist auch die Verpackung, in der die Ware/das Werk geliefert wird. Nicht Teil der Lieferung sind rückgabefähige Transportmittel – Paletten, Transportbehälter usw.

5. Sofern zwischen AKK und dem Kunden nichts anderes vereinbart wurde, sind die Projektunterlagen Bestandteil des Lieferumfangs.

6. Teil der Lieferung oder Serviceleistung ist die fachliche Beratung durch AKK auf Wunsch des Kunden.

7. Der Lieferort ist der Sitz von AKK. Der Transport zum Kunden ist nur dann Bestandteil der Lieferung, wenn dies zwischen AKK und dem Kunden ausdrücklich vereinbart wurde.

8. Eine eventuelle Unvollständigkeit der Lieferung seitens AKK stellt keine Nichterfüllung der Lieferung dar, begründet jedoch das Recht des Kunden, ein Reklamationsverfahren einzuleiten. Der Kunde ist verpflichtet, die Vollständigkeit der Lieferung unverzüglich zu überprüfen, sofern dies objektiv nicht möglich ist, dann innerhalb der in diesen Geschäftsbedingungen unten festgelegten Fristen.

E. Preis der Ware/des Werks und Zahlungsbedingungen

1. Der Kunde ist verpflichtet, AKK den vereinbarten Preis für die Lieferung zu zahlen. Dies ist der Preis, der im Vertrag oder in der schriftlichen Auftragsbestätigung von AKK angegeben ist.

2. Der vereinbarte Preis umfasst alle Teile und Zubehörteile der Lieferung, sofern die Vertragsparteien nichts anderes schriftlich vereinbart haben.

3. AKK stellt dem Kunden den Preis nach Erfüllung der Lieferung per Rechnung – Steuerbeleg – in Rechnung. In der Rechnung – dem Steuerbeleg – verrechnet AKK die vom Kunden für den jeweiligen Auftrag bisher geleisteten Anzahlungen.

4. Im Falle des ersten Geschäfts ist der Kunde verpflichtet, 100 % des Preises der Ware/Leistung im Voraus auf der Grundlage einer Vorausrechnung zu bezahlen.

5. Erforderliche Angaben auf der Rechnung – dem Steuerbeleg:

  • Nummer des Kaufvertrags/der Bestellung/des Angebots
  • Identifikationsnummer und Umsatzsteuer-Identifikationsnummer der Vertragsparteien
  • Bankverbindung der AKK
  • weitere Angaben zum Steuerbeleg gemäß Gesetz Nr. 235/2004 Slg., über die Mehrwertsteuer, in der jeweils gültigen Fassung

6. Der Kunde ist verpflichtet, die Rechnung – den Steuerbeleg – innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Zahlungsfrist zu begleichen, die zwei Wochen beträgt, sofern die Vertragsparteien nicht schriftlich einen anderen Zeitraum vereinbart haben. Bei Zahlungsverzug kann AKK gegenüber dem Kunden die gesetzlichen Verzugszinsen in der jeweils gültigen Höhe geltend machen, sofern zwischen den Vertragsparteien keine anderen Verzugszinsen vereinbart wurden.

7. Die Folge des Zahlungsverzugs des Kunden mit der Anzahlung ist eine Verlängerung der Lieferfrist von AKK um die Dauer dieses Verzugs. Bei einem Verzug von mehr als 30 Tagen ist AKK berechtigt, vom Vertragsverhältnis zurückzutreten.


F. Termin, Ort und Lieferbedingungen

1. Die Lieferung muss von AKK innerhalb der zwischen den Vertragsparteien vereinbarten Frist erfolgen. Ist keine Frist vereinbart, gilt die für diese Art von Lieferungen übliche Frist.

2. Ein Rücktritt des Kunden vom Vertragsverhältnis ist im Falle eines Verzugs von AKK nur möglich, wenn dies im Vertragsverhältnis ausdrücklich vereinbart wurde.

3. Sofern nicht anders vereinbart, ist der Lieferort der Sitz von AKK, der im Handelsregister eingetragen ist.

4. Ist der Transport Teil der Lieferung, sorgt AKK für die Lieferung der Ware/des Werkes mit eigenem Transport oder einem Vertragsspediteur. Der Kunde ist verpflichtet, den Lieferschein gegenüber AKK zu bestätigen. Ohne Bestätigung des Lieferscheins ist AKK berechtigt, die Lieferung nicht zu übergeben, ohne dass AKK dadurch in Verzug mit seinen vertraglichen Verpflichtungen gerät. Die Ablehnung der Lieferung wird von einem Mitarbeiter von AKK auf dem Lieferschein vermerkt.

5. Bei persönlicher Abholung der Lieferung am Sitz von AKK ist der Kunde verpflichtet, den Lieferschein von AKK zu bestätigen. Ohne Bestätigung des Lieferscheins ist AKK berechtigt, die Lieferung nicht zu übergeben, ohne dass AKK dadurch in Verzug mit seinen vertraglichen Verpflichtungen gerät. Die Ablehnung der Lieferung wird von einem Mitarbeiter von AKK auf dem Lieferschein vermerkt.

6. Der Kunde ist verpflichtet, die Lieferung bei der Annahme sorgfältig auf Vollständigkeit und nach Möglichkeit auch auf Funktionsfähigkeit zu überprüfen. Mängel der Lieferung werden von einem Mitarbeiter des Kunden auf dem Lieferschein vermerkt. AKK ist nicht verpflichtet, spätere Reklamationen bezüglich der Vollständigkeit der Lieferung zu berücksichtigen.

7. Im Streitfall sind die Angaben auf dem Lieferschein, der sich im Besitz von AKK befindet, verbindlich.

8. Höhere Gewalt:
a) AKK ist für die Dauer der höheren Gewalt von jeglicher Haftung für die Nichterfüllung der Verpflichtungen aus dem abgeschlossenen Vertrag befreit, soweit von AKK nicht verlangt werden kann, dass AKK die Nichterfüllung seiner Verpflichtungen aus dem abgeschlossenen Vertrag aufgrund höherer Gewalt verhindern konnte.

b) Als höhere Gewalt gilt ein Ereignis, das außerhalb des Einflussbereichs der Vertragsparteien liegt, die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen unmittelbar unmöglich macht (unüberwindbar ist) und zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbar war. Als höhere Gewalt gelten insbesondere Naturkatastrophen, Brände, Explosionen, starke Stürme, Erdbeben, Überschwemmungen, Kriege, Streiks oder andere Ereignisse, die eine Vertragspartei in keiner Weise verhindern kann.

c) Während der Dauer der höheren Gewalt befindet sich AKK nicht in Verzug mit der Erfüllung seiner Verpflichtungen. Nach Wegfall dieses Hindernisses vereinbaren die Vertragsparteien erneut eine Frist für die Lieferung der Waren, Arbeiten oder Dienstleistungen, sofern die Partei dieser Verpflichtung noch nicht nachgekommen ist.


G. Erwerb des Eigentumsrechts

1. Das Eigentumsrecht an der Ware geht erst nach vollständiger Bezahlung des Kaufpreises oder des Preises für das Werk und aller weiteren Forderungen, die AKK gegenüber dem Kunden hat, einschließlich etwaiger Verzugszinsen und aller damit verbundenen Kosten, auf den Kunden über.

2.  Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises oder des Werkpreises ist der Kunde verpflichtet, die Ware getrennt von anderen Waren aufzubewahren, sie ordnungsgemäß zu kennzeichnen und so zu sichern, dass ersichtlich ist, dass die Ware Eigentum von AKK ist.

3.  Der Kunde ist nicht berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware ohne schriftliche Zustimmung von AKK zu veräußern, zu verpfänden oder anderweitig mit Rechten Dritter zu belasten.

4.  Wenn der Kunde die Ware verarbeitet, mischt oder anderweitig in ein anderes Produkt einarbeitet, wird AKK Miteigentümer des so entstandenen Produkts im Verhältnis des Wertes seiner Ware zum Wert des verarbeiteten Produkts. In diesem Fall ist der Kunde verpflichtet, dieses Produkt ordnungsgemäß zu lagern und als Miteigentum von AKK zu kennzeichnen.

5.  Eigentum an den gelieferten Waren

Die gelieferten Waren oder Produkte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden Eigentum von AKK.

a) Verarbeitung und Entstehung von Miteigentum
Verarbeitet der Kunde die gelieferte Ware oder verbindet er sie mit anderen Waren, entsteht AKK ein Miteigentumsrecht an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der unter das Eigentumsrecht fallenden Ware zum Wert der neuen Sache zum Zeitpunkt der Verarbeitung. Das Verhältnis wird auf der Grundlage des aktuellen Marktwertes der einzelnen Bestandteile festgelegt.

b) Abtretung von Forderungen beim Weiterverkauf
Beim Weiterverkauf der Ware an einen Dritten tritt der Kunde bereits jetzt alle aus dem Verkauf entstehenden Forderungen, die dem Kunden gegenüber dem Dritten entstehen, an AKK ab. AKK kann diese Forderungen direkt gegenüber dem Erwerber geltend machen. Der Kunde ist verpflichtet, den Dritten/Erwerber schriftlich darüber zu informieren.

c) Sorgfaltspflicht
Der Kunde ist verpflichtet, die bearbeiteten Waren und abgetretenen Forderungen sorgfältig zu verwahren und vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Ein Verstoß gegen diese Pflicht kann als Vertragsverletzung mit Anspruch auf Schadensersatz angesehen werden.

6.  Bei Zahlungsverzug des Kunden ist AKK berechtigt, die sofortige Herausgabe der Ware oder Produkte gemäß Punkt 4 auf Kosten des Kunden zu verlangen.

7.  Wenn gegen den Kunden (als Schuldner) ein Insolvenzverfahren eröffnet wird oder wenn andere schwerwiegende Umstände vorliegen, die darauf hindeuten, dass die Zahlung des Kaufpreises ernsthaft gefährdet ist, ist AKK berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Rückgabe der Waren oder Produkte zu verlangen, die sich noch in seinem (Mit)Eigentum befinden.

H. Garantiezeit und Mängelrügen für das Großhandelssortiment

1. AKK gewährt auf die gelieferte Ware eine Garantie von 12 Monaten, sofern gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.

2. Der Kunde ist verpflichtet, bei der Übernahme der Ware deren Verpackung und die Vollständigkeit der Lieferung zu überprüfen, sofern dies aufgrund der Art der Ware objektiv möglich ist. Beschädigungen der Verpackung sowie offensichtliche Beschädigungen der Lieferung muss der Kunde im Frachtbrief des Transportunternehmens, das die Ware geliefert hat, vermerken. Der Kunde ist verpflichtet, das Ausmaß der Beschädigung anzugeben und diese Eintragung vom Spediteur bestätigen zu lassen. Bei Übernahme der Ware/des Werkes am Sitz von AKK ist der Kunde verpflichtet, eventuelle Beschädigungen im Lieferschein zu vermerken.

3. Der Kunde ist verpflichtet, Mängel und Abweichungen in der gelieferten Menge, die bei der Übernahme der Ware/des Werkes nicht festgestellt werden konnten (sofern dies aufgrund der Art der Ware objektiv nicht möglich war) oder aufgrund der Art der Sendung vor dem Auspacken der Sendung nicht festgestellt werden konnten, innerhalb von 48 Stunden nach Erhalt der Ware schriftlich zu rügen. Der Kunde ist verpflichtet, die Mängel zu beschreiben oder anzugeben, wie sie sich bei der Verwendung der Ware äußern. Als schriftliche Mängelanzeige gelten E-Mail, Fax, Einschreiben oder Protokoll, das bei AKK in dessen Geschäftsräumen zugestellt wurde. Andere Formen der Mängelanzeige sind nicht verbindlich.

4. Im Falle einer Mängelrüge ist der Kunde verpflichtet, einen Nachweis über den Kauf der Ware bei AKK vorzulegen (Kaufvertrag, Lieferschein, Auftragsbestätigung).

5. Wenn der Kunde die gelieferte Ware zur Weiterverarbeitung verwendet, wird davon ausgegangen, dass er die Ware sorgfältig geprüft und festgestellt hat, dass sie mangelfrei ist. Der Anspruch des Kunden auf Ersatz von Schäden, die durch die Weiterverarbeitung der gelieferten Ware entstanden sind, ist ausgeschlossen.

6. AKK haftet für gelieferte Waren/Produkte von Dritten im Rahmen der Garantiebedingungen dieser Dritten.

7. Wenn AKK die Berechtigung der Mängelrüge für die Ware oder einen Teil davon anerkennt und eine Reparatur oder einen Austausch der Ware oder eines Teils davon vornimmt, läuft die ursprüngliche Gewährleistungsfrist weiter.

I. Gewährleistungsfrist und Mängelrügen für die Ausführung der Arbeiten

1. AKK gewährt auf die erbrachte Werkleistung eine Gewährleistungsfrist von 12 Monaten. Das Werk gilt während dieses Zeitraums als frei von Mängeln, für den ordnungsgemäßen Gebrauch geeignet und entspricht den in der Leistungsbeschreibung festgelegten Eigenschaften.

2. Besteht das Werk aus Komponenten, die von Dritten geliefert wurden, beschränkt sich die Haftung von AKK hinsichtlich dieser Teile auf die im Rahmen der jeweiligen Komponentenhersteller bestehenden Gewährleistungsbedingungen.

3. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit der Übergabe und Abnahme des Werks durch den Kunden. Nimmt der Kunde die Lieferung aus von ihm zu vertretenden Gründen nicht an, gilt der Zeitpunkt der Aufforderung von AKK zur Abnahme als Fristbeginn.

4. Die Gewährleistung gilt nicht für Mängel, die auf unsachgemäße Nutzung, Verstöße gegen technische Vorschriften oder Herstellerangaben, unterlassene vorgeschriebene Kontrollen oder Wartungen zurückzuführen sind. Ebenso erstreckt sie sich nicht auf Schäden oder Zerstörungen, die durch mechanische Einwirkungen oder unsachgemäße Eingriffe des Kunden oder Dritter verursacht wurden, sowie Schäden durch höhere Gewalt oder Diebstahl des Werks.

5. Wird eine Mängelrüge von AKK anerkannt und erfolgt eine Reparatur oder ein Austausch, läuft die ursprüngliche Gewährleistungsfrist weiter.

6. Mängelrügen sind unverzüglich nach Feststellung eines Mangels schriftlich geltend zu machen. Als schriftliche Geltendmachung gelten Einschreiben, E-Mail oder ein Verhandlungsprotokoll, das an die Adresse des Geschäftssitzes von AKK zugestellt wird. Andere Formen der Mängelanzeige sind nicht verbindlich.

6. Im Falle einer Mängelrüge ist der Kunde verpflichtet, einen Nachweis über den Erwerb des Werks (Werkvertrag, Lieferschein, Auftragsbestätigung) vorzulegen und die Mängel zu beschreiben oder anzugeben, wie sie sich bei der Verwendung des Werks äußern.

8. Wenn die mangelhafte Erfüllung eine wesentliche Vertragsstörung darstellt, hat der Kunde das Recht auf Behebung des Mangels, sofern dieser behebbar ist, auf Beseitigung des Mangels durch Lieferung einer neuen mangelfreien Sache oder Lieferung der fehlenden Sache, auf Gewährung einer angemessenen Preisminderung auf den vereinbarten Werkpreis oder auf Rücktritt vom Vertrag.

9. Der Kunde teilt AKK mit, welches Recht er bei der Mängelrüge gewählt hat, oder teilt dies ohne unnötige Verzögerung nach der Mängelrüge mit. Die getroffene Wahl kann der Kunde ohne Zustimmung von AKK nicht ändern; dies gilt nicht, wenn der Kunde die Behebung eines Mangels verlangt hat, der sich als nicht behebbar erweist. Wenn AKK den Mangel nicht innerhalb einer angemessenen Frist beseitigt oder mitteilt, dass der Mangel nicht beseitigt wird, kann der Kunde anstelle der Beseitigung des Mangels eine angemessene Minderung des Kaufpreises verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.

10. Wählt der Kunde sein Recht nicht rechtzeitig aus, hat er gemäß § 2107 des Bürgerlichen Gesetzbuches folgende Rechte: Wenn die mangelhafte Leistung eine unerhebliche Vertragsverletzung darstellt, hat der Kunde ein Recht auf Beseitigung des Mangels oder auf eine angemessene Preisminderung.

11. Wenn der Kunde kein Recht auf Preisminderung geltend macht oder nicht vom Vertrag zurücktritt, kann AKK die fehlende Leistung nachliefern oder den Rechtsmangel beseitigen. Andere Mängel kann AKK nach eigenem Ermessen durch Reparatur oder Lieferung einer neuen Sache beseitigen; die Wahl darf dem Kunden keine unverhältnismäßigen Kosten verursachen.

12. Wenn AKK den Mangel nicht rechtzeitig behebt oder die Mängelbeseitigung verweigert, kann der Kunde eine Preisminderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Die getroffene Wahl kann der Kunde ohne Zustimmung von AKK nicht ändern.

13. Wird die Mängelrüge durch Gewährung einer angemessenen Preisminderung auf den vereinbarten Preis geregelt, überweist AKK den entsprechenden Betrag, der der gewährten Preisminderung entspricht, auf das Konto des Kunden, und zwar spätestens innerhalb von 14 Tagen ab dem Tag, an dem AKK die schriftliche Mängelrüge des Kunden erhalten hat.

14. Die Mängelrüge muss spätestens am letzten Tag der Gewährleistungsfrist geltend gemacht werden. Auch eine Mängelrüge, die vom Kunden am letzten Tag der Gewährleistungsfrist per Brief verschickt wird, gilt als fristgerecht geltend gemacht.

15. AKK ist verpflichtet, unverzüglich nach Erhalt der Mängelrüge des Kunden mit der Behebung des reklamierten Mangels zu beginnen.

16. AKK ist verpflichtet, der Person, die AKK den Mangel gemeldet hat, schriftlich den Termin für die Beseitigung des Mangels mitzuteilen.

17. Der Kunde ist verpflichtet, den Mitarbeitenden von AKK Zugang zu den Orten zu gewähren, die für die Beseitigung des Mangels erforderlich sind. Wird dies nicht ermöglicht, befindet sich AKK nicht in Verzug mit der Beseitigung des Mangels.

18. Die Vertragsparteien vereinbaren eine Frist für die Beseitigung des beanstandeten Mangels entsprechend dessen Ausmaß und Art. Wenn sich die Vertragsparteien nicht auf einen Termin für die Beseitigung des beanstandeten Mangels einigen können, gelten die im Bürgerlichen Gesetzbuch festgelegten Fristen.

19. Die Punkte 10 bis 18 dieses Absatzes gelten entsprechend auch für Mängelrügen gemäß Absatz H dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.


J. Leistungsverweigerungsrecht von AKK

1. Wenn der Kunde gegenüber AKK überfällige finanzielle Verpflichtungen oder unbezahlte Rechnungen innerhalb der Zahlungsfrist hat, ist AKK nicht verpflichtet, weitere Leistungen zu erbringen und die Lieferung oder Ausführung von Waren, Arbeiten oder Dienstleistungen fortzusetzen, insbesondere, aber nicht ausschließlich, die Bearbeitung und Ausführung weiterer Bestellungen, bis diese Verbindlichkeiten beglichen sind, d. h. AKK ist berechtigt, alle Lieferungen von Waren, Arbeiten oder Dienstleistungen auszusetzen. AKK informiert den Kunden über diesen Schritt per E-Mail oder Fax. Dies kann nicht als Verzug der Lieferfrist seitens AKK angesehen werden.

2. Nach Begleichung aller fälligen Verbindlichkeiten des Kunden auf das Konto von AKK beginnt AKK unverzüglich mit der Bearbeitung der Bestellung, und ab diesem Zeitpunkt gilt auch eine neue Lieferfrist, sofern die Parteien keine andere Frist vereinbaren.

3. Wenn der Kunde seine finanziellen Verpflichtungen, die nicht innerhalb der Zahlungsfrist beglichen wurden, nicht innerhalb von 15 Tagen nach Eingang seiner neuen Bestellung bei AKK begleicht, kann AKK schriftlich vom Vertragsverhältnis über die Lieferung von Waren/Arbeiten/Dienstleistungen, das gemäß der neuen Bestellung geschlossen wurde, zurücktreten. Durch den Rücktritt vom Vertragsverhältnis werden die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien von Anfang an aufgehoben, und AKK rechnet dem Kunden etwaige Vorauszahlungen für das stornierte Geschäft so ab, dass diese Vorauszahlungen auf seine überfälligen Forderungen gegenüber dem Kunden angerechnet werden, einschließlich Verzugszinsen und Wechselkursdifferenzen. Etwaige Überzahlungen von Vorauszahlungen nach deren Abrechnung werden von AKK auf das Konto des Kunden zurücküberwiesen.


K. Rücktritt vom Vertrag

1. Treten bei einer der Vertragsparteien Umstände ein, die die Erfüllung der vertraglichen Vereinbarungen verhindern, ist diese Partei verpflichtet, die andere Partei unverzüglich über diese Umstände zu informieren und dadurch Verhandlungen zwischen den Vertragsparteien einzuleiten.

2. Beide Vertragsparteien können vom Vertrag zurücktreten, wenn die andere Vertragspartei ihre vertraglich vereinbarten Verpflichtungen in wesentlicher Weise verletzt und die Vertragsbestimmungen oder § 1977 und § 2002 des Bürgerlichen Gesetzbuches dieses Verhalten als wesentliche Vertragsverletzung definieren.

3. Die Wirkungen des Rücktritts vom Vertrag treten am Tag nach dem Tag ein, an dem die schriftliche Rücktrittserklärung der anderen Partei zugestellt wurde. Als schriftliche Erklärung gelten E-Mail, Fax oder Einschreiben, die dem Verkäufer an seinem Geschäftssitz zugestellt wurden. Andere Formen der Mängelanzeige sind nicht verbindlich.


L. Verarbeitung personenbezogener Daten

1. AKK verpflichtet sich, die vom Kunden bereitgestellten Daten, die gesetzlich als personenbezogene Daten gelten, nicht ohne dessen vorherige Zustimmung weiterzugeben.

2. Der Kunde erklärt sich mit der Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten zum Zwecke der Verbesserung der Kundenbetreuung und der Marketingaktivitäten von AKK einverstanden. Diese Einwilligung ist freiwillig und wird im Sinne der Gesetze Nr. 89/2012 Slg., Bürgerliches Gesetzbuch, Nr. 110/2019 Slg. über die Verarbeitung personenbezogener Daten und der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr erteilt. Diese Zustimmung kann jederzeit widerrufen werden. Die Verarbeitung personenbezogener Daten unterliegt den Datenschutzgrundsätzen, deren vollständiger Wortlaut hier zu finden ist.


M. Schlussbestimmungen

1. AKK und der Kunde sind berechtigt, ihre Rechte und Pflichten aus der Geschäftsbeziehung auf eine andere Person zu übertragen. Sie sind verpflichtet, die andere Vertragspartei schriftlich über diese Änderung zu informieren.

2. Wenn die Geschäftsbeziehung zwischen AKK und dem Kunden eine internationale (ausländische) Komponente enthält, vereinbaren beide Parteien, dass diese Beziehung dem tschechischen Recht unterliegt, mit Ausnahme des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf. Die Rechte beider Parteien, die sich aus allgemein verbindlichen Rechtsvorschriften, insbesondere dem Bürgerlichen Gesetzbuch, ergeben, bleiben davon unberührt.

4. Im Falle einer Streitigkeit ist das Gericht am Sitz von AKK oder – sofern gesetzlich zulässig – das Gericht am Sitz des Kunden zuständig, wobei die Wahl des Gerichts durch AKK erfolgt.

5. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten und treten in Kraft am 01.01.2025.

ALUTEC KK s.r.o.

David Kočí, Prokurator