Zustimmung zur elektronischen Rechnungsstellung
Die elektronisch geschickten Steuerbelege erfüllen alle Erfordernisse gemäß den geltenden Rechtsvorschriften der Tschechischen Republik (insbesondere § 26 des MwSt.-Gesetzes Nr. 235/2004 Slg.) und werden im PDF-Format geschickt. Gleichzeitig bekommen Sie keine Steuerbelege in Papierform mehr.
Durch Ausfüllen und Absenden dieses Formblatts erteilen Sie Ihre Zustimmung zur Zusendung von Steuerbelegen elektronisch und Zustimmung zu den Grundsätzen des Datenschutzes von ALUTEC KK s.r.o.